AGB
Haftungsausschluss und wichtige Hinweise für die Teilnehmer an der Lippe-Tour
Die nachstehenden Erklärungen gelten für alle Teilnehmer der Lippe-Tour.
Die Teilnahme an der Lippe-Tour erfolgt auf eigene Gefahr
Die Veranstalter der Lippe-Tour, das Organisationsteam und deren unterstützende Helfer (z.B. Tourguides) – nachstehend Veranstalter genannt – haften weder vertraglich noch auf sonstige Art für irgendwelche Schäden, die vom Teilnehmer verursacht werden und ihm oder Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, es sei denn, der Veranstalter handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Lippe-Tour eine rein private Veranstaltung ist und die angebotenen Touren von den jeweiligen Tourguides ehrenamtlich geführt werden.
Der jeweilige Teilnehmer stellt den Veranstalter von Ansprüchen Dritter aufgrund von Unfällen frei. Fälle, in denen die Versicherung zwar keinen Schaden regulieren muss, jedoch aufgrund gesetzlicher Bestimmungen gegen den Teilnehmer Rückgriff nehmen kann, berühren den Veranstalter nicht.
Dem Teilnehmer wird hiermit erklärt, dass
er auf eigenes Risiko fährt, auch wenn er dem jeweiligen Tourguide folgt,
das Fahren ein Mindestmaß an Erfahrung und eine ausreichende körperlich Konstitution voraussetzt,
das Fahren gefährlich sein kann und Sturz- und Verletzungsrisiken für sich und andere mit sich bringt.
Der Teilnehmer ist verpflichtet,
selbst für ausreichenden Haftpflicht-, Unfall- und Krankenversicherungsschutz gesorgt zu haben,
im Besitz einer für ihn und das geführte Kraftfahrzeug gültigen Fahrerlaubnis zu sein,
sein Kraftfahrzeug in einem straßentauglichen und verkehrssicheren Zustand und ordnungsgemäß zu betreiben,
angemessene Schutzbekleidung (Helm, etc.) zu tragen,
die Regeln zum Fahren in der Gruppe zur Kenntnis zu nehmen und zu befolgen,
den Anweisungen des Veranstalters im Rahmen der Touren und der Rahmenveranstaltungen Folge zu leisten.
Sollte eine oder mehrere der vorgenannten Erklärungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit dieser Erklärung im Übrigen nicht berührt. Der Veranstalter und die Teilnehmer verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dies keine wesentliche Änderung des Inhaltes bedeutet.